Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Einleitung
Bitshift, Berchtold IT Solutions (nachfolgend
"Bitshift" genannt) ist ein Anbieter von
Dienstleistungen im IT-Bereich, ein Hersteller von Hardware
und Software sowie ein Handelsunternehmen für Waren aller
Art, insbesondere im IT-Bereich. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt)
sind integrierender Bestandteil aller von Bitshift
geschlossenen Verträge mit Dritten (nachfolgend
"Vertragspartner" genannt) unabhängig von der
jeweiligen Vertragsform und gelten für sämtliche
Dienstleistungen und Produkte - kostenpflichtig oder kostenlos
- von Bitshift.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Integrierende Bestandteile jedes Vertrages sind die
vorliegenden AGB sowie die aktuelle Preisliste oder Offerte.
Im Falle eines Dienstleistungsvertrags sind weitere
integrierende Bestandteile allfällige Anhänge, das Service
Level Agreement für die von Bitshift erbrachten
Dienstleistungen sowie die Allgemeinen
Nutzungsbedingungen. Im
Falle eines Kaufvertrags für Software ist ein weiterer
integrierender Bestandteil die Nutzungslizenz.
2. Dienstleistungsverträge
Abschluss, Dauer und Beendigung des
Dienstleistungsvertrags
2.1. Ein Dienstleistungsvertrag mit dem Vertragspartner
kommt zustande bzw. Bitshift ist erst dann gebunden, wenn
Bitshift die vom Vertragspartner rechtsgültig unterzeichnete
Anmeldung für einen Dienstleistungsvertrag gegengezeichnet
oder schriftlich bestätigt hat. Bitshift lässt den Beginn
der Dienstleistungsnutzung durch den Vertragspartner
festlegen. Der Teilnehmer nimmt davon Kenntnis, dass sich der
Beginn der Nutzung der von Bitshift für ihn bereitgestellten
Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen
Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der
Teilnehmer keine Rechte gegenüber Bitshift ableiten.
2.2. Der Dienstleistungsvertrag wird, sofern dies im
Dienstleistungsvertrag nicht anders vereinbart wird, auf
unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2.3. Änderungen oder Ergänzungen des
Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform, der
Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung sowie der
rechtsgültigen Unterschrift der Vertragsparteien.
2.4. Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen mittels
eingeschriebenem Brief auf Ende der Verrechnungsperiode
auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im
Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten
Mindestvertragsdauer. Im gegenseitigen Einverständnis kann
der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen
anderen Termin hin aufgelöst werden.
2.5. Aus wichtigem Grund können beide Parteien den
Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung
auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur
Verfügung stehenden Dienstleistungen von Bitshift oder die
mittels dieser Dienstleistung bezogenen Drittleistungen
rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht
autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben
sowie wenn die Nutzungsbestimmungen von Bitshift oder Dritten
missachtet werden.
3. Kaufverträge
Vertragsabschluss
3.1. Ein Kaufvertrag zwischen Bitshift und dem
Vertragspartner kommt erst durch die Bestellung eines Kunden
und deren schriftlich bestätigte Annahme durch Bitshift
zustande. Die Bestellung des Kunden kann schriftlich oder
mündlich erfolgen.
4. Preise und Gebühren
Offerten
4.1. Bitshift hält sich an seine Offerten während 30
Tagen gebunden.
Preise
4.2. Alle Preisangaben erfolgen, sofern nicht anders
gekennzeichnet, in Schweizer Franken. Alle Preisangaben
beinhalten die allfällig gesetzlich vorgeschriebene
Mehrwertsteuer.
4.3. Bitshift kann die Preise für Waren jederzeit und ohne
Mitteilung ändern.
4.4. Bitshift kann die Preise für Dienstleistungen
jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter
Gestehungskosten oder geänderten Abgabesätzen, unter
Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende
jeden Monates anpassen. Sollte der Kunde durch eine solche
Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt,
den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen.
Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der
neuen Preise.
Zahlungsbedingungen
4.5. Die von Bitshift gestellten Rechnungen sind netto
innert 30 Tagen zahlbar.
4.6. Von Bitshift erbrachte Dienstleistungen werden, sofern
im Dienstleistungsvertrag nicht anders vereinbart, jährlich
zu Beginn der Verrechnungsperiode verrechnet. Angebrochene
Kalendermonate werden pro Rata in Rechnung gestellt.
4.7. Es ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung
vom Vertragspartner für seine Zahlung zu verwenden. Aus der
Zahlung allfällig zu Lasten von Bitshift gehende Spesen der
Bank oder Post werden dem Teilnehmer wiederum in Rechnung
gestellt. Bei Dienstleistungen kann dies mit der nächsten
Gebührenrechnung erfolgen. Bei Kaufverträgen erfolgt die
Rechnung separat, wobei Bitshift in diesem Fall Anspruch auf
eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.-- hat.
4.8. Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug,
so hat Bitshift Anspruch auf einen Verzugszins von 1% pro
Monat sowie auf eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.-- pro
versandter Mahnung.
4.9. Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht auch
nach Ablauf einer Mahnfrist nicht nach, ist Bitshift
berechtigt, Waren zurückzufordern oder Dienstleistungen
einzuschränken oder ganz einzustellen. Allfällige Aufwände
hierfür kann Bitshift nach Aufwand in Rechnung stellen.
4.10. Vom Vertragspartner gekaufte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum von Bitshift.
Verzicht auf gegenseitige Verrechnung
4.11. Die Verrechnung von Schulden des Vertragspartners mit
Forderungen gegenüber Bitshift ist ausgeschlossen.
5. Verzug
5.1. Kann ein verbindlich vereinbarter Liefertermin von
Bitshift nicht eingehalten werden, so hat der Vertragspartner
unverzüglich eine Nachfrist anzusetzen. Verstreicht diese
Nachfrist ergebnislos, so hat der Vertragspartner
unverzüglich eine zweite Nachfrist anzusetzen. Nach
ergebnislosem Ablauf der zweiten Nachfrist hat der
Vertragspartner das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten und/oder, bei Verschulden von Bitshift,
Schadenersatz zu verlangen. Mahnungen und Nachfristansetzungen
durch den Vertragspartner bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Die Dauer der Nachfristen muss den Umständen
angemessen sein, mindestens jedoch je 12 Arbeitstage betragen.
Unterlässt der Vertragspartner die sofortige Ansetzung einer
Nachfrist, so sind sein Rücktrittsrecht und sein
Schadenersatzanspruch verwirkt.
5.2. Wenn Bitshift auf die nötige Mitwirkung oder auf
Informationen des Vertragspartners wartet oder wenn Bitshift
sonstwie ohne eigenes Verschulden in der Vertragserfüllung
behindert ist, dann gilt der Liefertermin als um die Dauer der
Behinderung und um eine angemessene zusätzliche Frist nach
dem Wegfall der Behinderung hinausgeschoben. Bitshift teilt
dem Vertragspartner das Vorliegen einer Behinderung mit.
5.3. Befindet sich der Vertragspartner im Annahmeverzug, so
ist Bitshift berechtigt, die geschuldete Sache auf Kosten und
Gefahr des Vertragspartners zu hinterlegen. Ausserdem kann sie
dem Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zur Annahme
setzen. Erfolgt die Annahme nicht innert dieser Nachfrist, so
kann Bitshift vom Vertrag zurücktreten oder die in jenem
Zeitpunkt nicht geleisteten Zahlungen einfordern.
Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
6. Haftung
6.1. Bitshift haftet nicht für Schäden infolge leichten
Verschuldens. Soweit gesetzlich zulässig schliesst Bitshift
jede Haftung für direkte und indirekte Schäden und
Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung
eingesetzten Hilfspersonen aus.
6.2. Für von Dritten erstellte respektive bei Dritten
abrufbare Inhalte ist Bitshift nicht verantwortlich. Für
solche Inhalte kann Bitshift keine Zusicherung abgeben und
auch keine Haftung und Gewährleistung für deren Richtigkeit,
Vollständigkeit, Aktualität, Recht oder Zweckmässigkeit,
Verfügbarkeit und zeitgerechte Zustellung übernehmen.
6.3. Der Vertragspartner kann für alle Schäden, welche
bei Bitshift oder Dritten durch seine Benutzung der
Dienstleistungen von Bitshift entstehen, zur Verantwortung
gezogen bzw. haftbar gemacht werden. Im Falle einer
unzulässigen Benutzung durch den Vertragspartner, seiner
Mitarbeiter, Familienangehörigen oder durch von ihm
vertraglich beigezogene Dritte sowie durch Dritte, welche ohne
Autorisierung von Bitshift über die Informatikanlage des
Vertragspartners zu den Dienstleistungen von Bitshift Zugang
genommen haben, kann Bitshift zudem die Dienstleistung ohne
Ankündigung sofort einstellen und dem Vertragspartner den
Zugang zu allen Informatik-Anlagen von Bitshift unterbinden.
7. Datenschutz und Geheimhaltung
7.1. Bitshift verpflichtet sich, bei der Bearbeitung von
persönlichen Daten das schweizerische Datenschutz-,
Datensicherungs- und - sofern anwendbar - Fernmeldegesetz zu
berücksichtigen.
7.2. Bitshift verpflichtet sich, die im Rahmen der
Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten, entsprechend
gekennzeichneten Daten, welche sich auf den Geschäftsbereich
des Vertragspartners beziehen, geheimzuhalten und auf
schriftliche Aufforderung des Vertragspartners zu löschen
bzw. zu vernichten oder zurückzugeben. Bitshift darf Daten
des Vertragspartners maschinell verarbeiten.
7.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die
Geschäftsgeheimnisse von Bitshift bzw. jene von dritten
Lieferanten geheimzuhalten. Der Vertragspartner hat seine
Mitarbeiter und Beauftragten, welchen er nur insoweit Zugang
zu Geschäftsgeheimnissen von Bitshift gewähren darf, als
dies zur vertragsgemässen Nutzung notwendig ist, zur Wahrung
der Urheberrechte von Bitshift bzw. jener von dritten
Lieferanten und zur Einhaltung der Geheimhaltung zu
verpflichten. Die Geheimhaltungspflicht dauert auch nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses an.
8. Schlussbestimmungen
Vertragsspezifische Vereinbarungen
8.1. Falls in einem Vertrag oder einem dazugehörigen
Anhang Widersprüche zu den vorliegenden AGB entstehen, so
gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertrages oder Anhanges.
Teilnichtigkeit
8.2. Sollten Teile eines Vertrags oder dieser AGB nichtig
sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest des
Vertrages weiter. Die Vertragsparteien werden dann den Vertrag
so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder
rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich
erreicht wird.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.3. Auf die von Bitshift abgeschlossenen Verträge ist
schweizerisches materielles Recht anwendbar. Bei
internationalen Kaufverträgen ist die Anwendbarkeit des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über
den internationalen Warenverkauf ausgeschlossen.
8.4. Im Einvernehmen beider Parteien können Streitfragen
einem gemeinsam zu bestellenden Experten zur Beurteilung
unterbreitet werden. Falls keine gütliche Einigung der
Parteien zustande kommt, werden Streitigkeiten durch die
zuständigen Gerichte erledigt.
8.5. Gerichtsstand ist das Domizil von Bitshift.
8.6. Bitshift hat indessen auch das Recht, den
Vertragspartner beim zuständigen Gericht seines Sitzes oder
Wohnsitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu
belangen.
8.7. Während der Austragung von Streitigkeiten dürfen
vertraglich vereinbarte Dienstleitungen weder unterbrochen
noch reduziert werden, noch dürfen vertraglich vereinbarte
Zahlungen sistiert werden.
Änderungen der AGB
8.8. Bitshift behält sich das Recht vor, diese AGB
jederzeit abzuändern. Änderungen werden dem Kunden via
Internet unter http://www.bitshift.ch/go/agb bekannt gegeben.
Vertragspartnern von gültigen Dienstleistungsverträgen
werden die Änderungen zusätzlich 30 Tage im Voraus in
Briefform mitgeteilt. Davon ausgenommen sind Änderungen ohne
substantielle Bedeutung. Sollte der Vertragspartner durch die Änderungen
der Bestimmungen erheblich benachteiligt sein, so ist er
berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten
Bestimmungen zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit
dem Inkrafttreten der Änderungen.
Version 1.0 vom 18.2.2007
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