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Bitshift

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Bitshift, Berchtold IT Solutions
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Nutzungsbedingungen (Acceptable Use Policy, AUP)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Einleitung

Bitshift, Berchtold IT Solutions (nachfolgend "Bitshift" genannt) ist ein Anbieter von Dienstleistungen im IT-Bereich, ein Hersteller von Hardware und Software sowie ein Handelsunternehmen für Waren aller Art, insbesondere im IT-Bereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) sind integrierender Bestandteil aller von Bitshift geschlossenen Verträge mit Dritten (nachfolgend "Vertragspartner" genannt) unabhängig von der jeweiligen Vertragsform und gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte - kostenpflichtig oder kostenlos - von Bitshift.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Integrierende Bestandteile jedes Vertrages sind die vorliegenden AGB sowie die aktuelle Preisliste oder Offerte. Im Falle eines Dienstleistungsvertrags sind weitere integrierende Bestandteile allfällige Anhänge, das Service Level Agreement für die von Bitshift erbrachten Dienstleistungen sowie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Im Falle eines Kaufvertrags für Software ist ein weiterer integrierender Bestandteil die Nutzungslizenz.

2. Dienstleistungsverträge

Abschluss, Dauer und Beendigung des Dienstleistungsvertrags

2.1. Ein Dienstleistungsvertrag mit dem Vertragspartner kommt zustande bzw. Bitshift ist erst dann gebunden, wenn Bitshift die vom Vertragspartner rechtsgültig unterzeichnete Anmeldung für einen Dienstleistungsvertrag gegengezeichnet oder schriftlich bestätigt hat. Bitshift lässt den Beginn der Dienstleistungsnutzung durch den Vertragspartner festlegen. Der Teilnehmer nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von Bitshift für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Teilnehmer keine Rechte gegenüber Bitshift ableiten.

2.2. Der Dienstleistungsvertrag wird, sofern dies im Dienstleistungsvertrag nicht anders vereinbart wird, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

2.3. Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung sowie der rechtsgültigen Unterschrift der Vertragsparteien.

2.4. Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen mittels eingeschriebenem Brief auf Ende der Verrechnungsperiode auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden.

2.5. Aus wichtigem Grund können beide Parteien den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen von Bitshift oder die mittels dieser Dienstleistung bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsbestimmungen von Bitshift oder Dritten missachtet werden.

3. Kaufverträge

Vertragsabschluss

3.1. Ein Kaufvertrag zwischen Bitshift und dem Vertragspartner kommt erst durch die Bestellung eines Kunden und deren schriftlich bestätigte Annahme durch Bitshift zustande. Die Bestellung des Kunden kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

4. Preise und Gebühren

Offerten

4.1. Bitshift hält sich an seine Offerten während 30 Tagen gebunden.

Preise

4.2. Alle Preisangaben erfolgen, sofern nicht anders gekennzeichnet, in Schweizer Franken. Alle Preisangaben beinhalten die allfällig gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer.

4.3. Bitshift kann die Preise für Waren jederzeit und ohne Mitteilung ändern.

4.4. Bitshift kann die Preise für Dienstleistungen jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten oder geänderten Abgabesätzen, unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende jeden Monates anpassen. Sollte der Kunde durch eine solche Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der neuen Preise.

Zahlungsbedingungen

4.5. Die von Bitshift gestellten Rechnungen sind netto innert 30 Tagen zahlbar.

4.6. Von Bitshift erbrachte Dienstleistungen werden, sofern im Dienstleistungsvertrag nicht anders vereinbart, jährlich zu Beginn der Verrechnungsperiode verrechnet. Angebrochene Kalendermonate werden pro Rata in Rechnung gestellt.

4.7. Es ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung vom Vertragspartner für seine Zahlung zu verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von Bitshift gehende Spesen der Bank oder Post werden dem Teilnehmer wiederum in Rechnung gestellt. Bei Dienstleistungen kann dies mit der nächsten Gebührenrechnung erfolgen. Bei Kaufverträgen erfolgt die Rechnung separat, wobei Bitshift in diesem Fall Anspruch auf eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.-- hat.

4.8. Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, so hat Bitshift Anspruch auf einen Verzugszins von 1% pro Monat sowie auf eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.-- pro versandter Mahnung.

4.9. Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht auch nach Ablauf einer Mahnfrist nicht nach, ist Bitshift berechtigt, Waren zurückzufordern oder Dienstleistungen einzuschränken oder ganz einzustellen. Allfällige Aufwände hierfür kann Bitshift nach Aufwand in Rechnung stellen.

4.10. Vom Vertragspartner gekaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Bitshift.

Verzicht auf gegenseitige Verrechnung

4.11. Die Verrechnung von Schulden des Vertragspartners mit Forderungen gegenüber Bitshift ist ausgeschlossen.

5. Verzug

5.1. Kann ein verbindlich vereinbarter Liefertermin von Bitshift nicht eingehalten werden, so hat der Vertragspartner unverzüglich eine Nachfrist anzusetzen. Verstreicht diese Nachfrist ergebnislos, so hat der Vertragspartner unverzüglich eine zweite Nachfrist anzusetzen. Nach ergebnislosem Ablauf der zweiten Nachfrist hat der Vertragspartner das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und/oder, bei Verschulden von Bitshift, Schadenersatz zu verlangen. Mahnungen und Nachfristansetzungen durch den Vertragspartner bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Dauer der Nachfristen muss den Umständen angemessen sein, mindestens jedoch je 12 Arbeitstage betragen. Unterlässt der Vertragspartner die sofortige Ansetzung einer Nachfrist, so sind sein Rücktrittsrecht und sein Schadenersatzanspruch verwirkt.

5.2. Wenn Bitshift auf die nötige Mitwirkung oder auf Informationen des Vertragspartners wartet oder wenn Bitshift sonstwie ohne eigenes Verschulden in der Vertragserfüllung behindert ist, dann gilt der Liefertermin als um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene zusätzliche Frist nach dem Wegfall der Behinderung hinausgeschoben. Bitshift teilt dem Vertragspartner das Vorliegen einer Behinderung mit.

5.3. Befindet sich der Vertragspartner im Annahmeverzug, so ist Bitshift berechtigt, die geschuldete Sache auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zu hinterlegen. Ausserdem kann sie dem Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zur Annahme setzen. Erfolgt die Annahme nicht innert dieser Nachfrist, so kann Bitshift vom Vertrag zurücktreten oder die in jenem Zeitpunkt nicht geleisteten Zahlungen einfordern. Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

6. Haftung

6.1. Bitshift haftet nicht für Schäden infolge leichten Verschuldens. Soweit gesetzlich zulässig schliesst Bitshift jede Haftung für direkte und indirekte Schäden und Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.

6.2. Für von Dritten erstellte respektive bei Dritten abrufbare Inhalte ist Bitshift nicht verantwortlich. Für solche Inhalte kann Bitshift keine Zusicherung abgeben und auch keine Haftung und Gewährleistung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht oder Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit und zeitgerechte Zustellung übernehmen.

6.3. Der Vertragspartner kann für alle Schäden, welche bei Bitshift oder Dritten durch seine Benutzung der Dienstleistungen von Bitshift entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden. Im Falle einer unzulässigen Benutzung durch den Vertragspartner, seiner Mitarbeiter, Familienangehörigen oder durch von ihm vertraglich beigezogene Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung von Bitshift über die Informatikanlage des Vertragspartners zu den Dienstleistungen von Bitshift Zugang genommen haben, kann Bitshift zudem die Dienstleistung ohne Ankündigung sofort einstellen und dem Vertragspartner den Zugang zu allen Informatik-Anlagen von Bitshift unterbinden.

7. Datenschutz und Geheimhaltung

7.1. Bitshift verpflichtet sich, bei der Bearbeitung von persönlichen Daten das schweizerische Datenschutz-, Datensicherungs- und - sofern anwendbar - Fernmeldegesetz zu berücksichtigen.

7.2. Bitshift verpflichtet sich, die im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten, entsprechend gekennzeichneten Daten, welche sich auf den Geschäftsbereich des Vertragspartners beziehen, geheimzuhalten und auf schriftliche Aufforderung des Vertragspartners zu löschen bzw. zu vernichten oder zurückzugeben. Bitshift darf Daten des Vertragspartners maschinell verarbeiten.

7.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Geschäftsgeheimnisse von Bitshift bzw. jene von dritten Lieferanten geheimzuhalten. Der Vertragspartner hat seine Mitarbeiter und Beauftragten, welchen er nur insoweit Zugang zu Geschäftsgeheimnissen von Bitshift gewähren darf, als dies zur vertragsgemässen Nutzung notwendig ist, zur Wahrung der Urheberrechte von Bitshift bzw. jener von dritten Lieferanten und zur Einhaltung der Geheimhaltung zu verpflichten. Die Geheimhaltungspflicht dauert auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an.

8. Schlussbestimmungen

Vertragsspezifische Vereinbarungen

8.1. Falls in einem Vertrag oder einem dazugehörigen Anhang Widersprüche zu den vorliegenden AGB entstehen, so gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertrages oder Anhanges.

Teilnichtigkeit

8.2. Sollten Teile eines Vertrags oder dieser AGB nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest des Vertrages weiter. Die Vertragsparteien werden dann den Vertrag so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich erreicht wird.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.3. Auf die von Bitshift abgeschlossenen Verträge ist schweizerisches materielles Recht anwendbar. Bei internationalen Kaufverträgen ist die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf ausgeschlossen.

8.4. Im Einvernehmen beider Parteien können Streitfragen einem gemeinsam zu bestellenden Experten zur Beurteilung unterbreitet werden. Falls keine gütliche Einigung der Parteien zustande kommt, werden Streitigkeiten durch die zuständigen Gerichte erledigt.

8.5. Gerichtsstand ist das Domizil von Bitshift.

8.6. Bitshift hat indessen auch das Recht, den Vertragspartner beim zuständigen Gericht seines Sitzes oder Wohnsitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

8.7. Während der Austragung von Streitigkeiten dürfen vertraglich vereinbarte Dienstleitungen weder unterbrochen noch reduziert werden, noch dürfen vertraglich vereinbarte Zahlungen sistiert werden.

Änderungen der AGB

8.8. Bitshift behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit abzuändern. Änderungen werden dem Kunden via Internet unter http://www.bitshift.ch/go/agb bekannt gegeben. Vertragspartnern von gültigen Dienstleistungsverträgen werden die Änderungen zusätzlich 30 Tage im Voraus in Briefform mitgeteilt. Davon ausgenommen sind Änderungen ohne substantielle Bedeutung. Sollte der Vertragspartner durch die Änderungen der Bestimmungen erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderungen.

Version 1.0 vom 18.2.2007

 

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